Workshop-Reihe mit dem Medinetz und PRO BLEIBERECHT

Das medinetz Rostock, ROSTOCK HILFT und PRO BLEIBERECHT laden euch im Juli/August zu einer Weiterbildungsreihe ein: In fünf Kapiteln möchten wir für Neueinsteiger*innen und Interessierte erklären, wie ihr Asylsuchende und illegalisiert lebende Menschen unterstützen könnt – mit Schwerpunkt im medizinischen Bereich.

Dazu wird es fünf einführende Termine geben, in denen die folgenden Themenbereiche anschaulich und an Beispielen erklärt werden: Welche Rechte haben die Asylsuchenden im jeweiligen Verfahrensabschnitt? Und warum können stichfeste medizinische Bescheinigungen unterstützend sein?

Auf unserer Facebook-Seite findet ihr Veranstaltungen zu jedem der Workshops. Schreibt am besten eine Email an medinetz.rostock[ätt]googlemail.com, wenn ihr kommen wollt, dann können wir besser planen.

Die Veranstaltungen sind leicht verständlich und anhand von vielen Beispielen anschaulich gemacht. Wir möchten euch damit anregen und einladen, euch zu engagieren. Bringt eure Fragen mit!

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 18 Uhr. Wenn ihr Lust habt, in die medinetz-Arbeit reinzuschnuppern, könnt ihr um 19 Uhr gleich das anschließende wöchentliche Treffen besuchen.

Die Infoveranstaltungen finden im Büro des Bildungsprojekts in der Ökovilla (1. Etage) in der Hermannstraße 36, 18055 Rostock, statt. Für die Raummiete nehmen wir 1€ pro Teilnehmer*in.

Was wird bei den einzelnen Veranstaltungen genau besprochen?

4. Juli – Dublin-Verfahren und Kirchenasyl

Das Dublin-Verfahren betrifft diejenigen Asylsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden. Für den sogenannten Selbsteintritt von Deutschland kann es u.a. medizinische Gründe geben: Wer krank ist und mit großer Wahrscheinlichkeit in dem jeweiligen anderen EU-Land keine Hilfe bekommen wird, darf bleiben. In diesen Themenblock fällt auch die Frage nach dem Kirchenasyl und der medzinischen Versorgung dort.

11. Juli – Die Rechte im Asylverfahren

Wer einen Asylantrag in Deutschland stellt, hat Anspruch auf medzinische Minimalversorgung. In „akuten Fällen und bei Schmerzen“, so sagt es das Gesetz. Was bedeutet das im Alltag der Asylsuchenden?

18. Juli – Aufenthaltstitel (positiver Ausgang des Asylverfahrens)

Die Leistungen für Asylsuchende mit Anerkennung sind technisch betrachtet dieselben wie für alle Menschen mit Krankenkasse. Dennoch gibt es im Praxis-Alltag häufig Herausforderungen: Arbeit mit Übersetzer*innen, Familienmitglieder, die sensible Themen übersetzen etc. Der Reflexion solcher Herausforderungen widmet sich dieser Abschnitt.

25. Juli – Duldung und Klage (negativer Ausgang des Asylverfahrens)

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ienen Asylantrag ablehnt, heißt das wiederum: Sehr prekäre medizinische Versorgung. Was bekommen die Asylsuchenden und unter welchen Umständen? Wie muss ein Attest aussehen, damit es für eine Klage um sogenannten Abschiebeschutz hieb und stichfest ist? Und was, wenn sich die Betroffenen entscheiden ihr Leben ohne offizielle Dokumente zu leben?

1. August – Beratung und Unterstützung: Reflexion der eigenen Rolle

Als Abschluss der Reihe gehen wir einen Schritt weg von der sachlichen Ebene. Wer mit Asylsuchenden in schwierigen Verfahrensabschnitten arbeitet, ist häufig mit Ohnmacht gegenüber Ämtern konfrontiert. Auch die Biografien und rechtlichen Sackgassen, in denen Menschen stecken, können belasten. Der letzte Abschnitt stellt die Frage: Wie weit kann ich tatsächlich in der Unterstützung gehen und wo liegen meine persönlichen Grenzen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert